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CO₂-Preis 2026, 2027 und ab 2028: was eine Tonne kostet

Der CO₂-Preis steckt in jeder Rechnung für Erdgas, Heizöl, Diesel und Benzin. 2026 liegt er bei 55 bis 65 Euro je Tonne. Für 2027 plant die Bundesregierung denselben Korridor. Ab 2028 gilt der europäische Emissionshandel für Brennstoffe, und der Preis wird nicht mehr gedeckelt.

Die Antwort in Kürze

Eine Tonne CO₂ kostet 2026 zwischen 55 und 65 Euro. Das regelt das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). 2027 soll derselbe Korridor gelten. Ab 2028 ersetzt der europäische Emissionshandel EU-ETS 2 den nationalen Preis.

Wer den CO₂-Preis zahlt

Den CO₂-Preis zahlen die Unternehmen, die Brennstoffe in Verkehr bringen, zum Beispiel Gaslieferanten und Mineralölhändler. Sie geben ihn über den Preis an ihre Kunden weiter. Als Betrieb zahlen Sie ihn also mit jeder Gas-, Heizöl- und Tankrechnung.

Die Preise seit 2021

JahrPreis je Tonne CO₂
202125 Euro
202230 Euro
202330 Euro
202445 Euro
202555 Euro
202655 bis 65 Euro (Korridor)
2027geplant 55 bis 65 Euro, noch nicht beschlossen
ab 2028Marktpreis im EU-ETS 2

2027: Was geplant ist

Ursprünglich sollte der europäische Emissionshandel für Brennstoffe 2027 starten. Die EU hat den Start auf 2028 verschoben. Damit es 2027 keine Lücke gibt, will die Bundesregierung den Preiskorridor von 55 bis 65 Euro um ein Jahr verlängern. Der Bundestag hat den Entwurf im September 2026 in erster Lesung beraten. Beschlossen ist er noch nicht (Stand 10. Oktober 2026). Wir aktualisieren diese Seite, sobald das Gesetz gilt.

Ab 2028: EU-ETS 2

Ab 2028 gilt der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr, kurz EU-ETS 2. Die Zahl der Zertifikate ist begrenzt und sinkt jedes Jahr. Der Preis entsteht am Markt. Einen festen Korridor wie im BEHG gibt es dann nicht mehr. Wie hoch der Preis wird, kann heute niemand verlässlich sagen.

CO₂-Preis je Tonne, BrennstoffeStand Oktober 2026
55 bis 65 €fester Preiskorridor
2026
55 bis 65 €geplant, Gesetz noch nicht beschlossen
2027
MarktpreisEuropäischer Emissionshandel für Brennstoffe, keine feste Obergrenze
ab 2028

Rechenbeispiel für einen Betrieb

Ein Betrieb verbraucht im Jahr 500.000 Kilowattstunden Erdgas. Bei rund 0,2 Kilogramm CO₂ je Kilowattstunde sind das etwa 100 Tonnen CO₂.

CO₂-Preis je TonneKosten im Jahr
55 Euro5.500 Euro
65 Euro6.500 Euro
100 Euro (Annahme)10.000 Euro

Der Emissionsfaktor ist vereinfacht. Der genaue Wert hängt vom Brennstoff und von der Abrechnung ab. 100 Euro ist eine Annahme zum Rechnen, keine Prognose.

Industrie im EU-ETS 1

Große Anlagen, zum Beispiel Zement- und Kalkwerke, Kraftwerke und Teile der Chemie, sind schon seit 2005 im europäischen Emissionshandel EU-ETS 1. Für sie gilt das BEHG nicht. Ihr Preis bildet sich am Markt, und die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten wird in den nächsten Jahren schrittweise abgebaut. Für diese Betriebe wird jede Tonne, die sie nicht vermeiden, teurer.

Was Sie jetzt tun können

Der erste Schritt ist eine CO₂-Bilanz. Sie zeigt, wie viele Tonnen Ihr Betrieb ausstößt und woher sie kommen. Damit können Sie Ihre CO₂-Kosten für die nächsten Jahre durchrechnen und Maßnahmen danach ordnen, wie viel sie sparen. Für einen vollständigen Transformationsplan mit Bilanz, Ziel und Maßnahmenplan gibt es Förderung über die EEW, Modul 5.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der CO₂-Preis 2026?

55 bis 65 Euro je Tonne. Der genaue Preis entsteht 2026 erstmals in Versteigerungen innerhalb dieses Korridors.

Wie hoch ist der CO₂-Preis 2027?

Geplant sind wieder 55 bis 65 Euro je Tonne. Das Gesetz dafür ist noch nicht beschlossen (Stand 10. Oktober 2026).

Wann startet der EU-ETS 2?

2028. Ursprünglich war 2027 vorgesehen.

Zahlen Unternehmen den CO₂-Preis direkt?

Die meisten nicht. Sie zahlen ihn über den Preis von Gas, Heizöl und Kraftstoff. Direkt zahlen die Lieferanten, die die Brennstoffe in Verkehr bringen.

Kann ich den CO₂-Preis senken?

Nur, indem Sie weniger fossile Brennstoffe verbrauchen. Das geht über Effizienz, eine andere Wärmeerzeugung oder eigenen Strom. Viele dieser Maßnahmen werden gefördert.

Quellen

  1. BEHG
  2. Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)
  3. Bundestag, Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des BEHG